Die Gesellschaftsform eines Unternehmens ist eine der größten und wichtigsten Fragen, die sich im Laufe des Gründungsvorganges eines Unternehmens stellen. Soll es eine GbR werden? Oder eine AG? Oder vielleicht doch lieber eine GmbH? Die Entscheidung fällt aufgrund der vielen rechtlichen Vorschriften, die mit den einzelnen Rechtsformen einhergehen, meist gar nicht so leicht.
Welche rechtlichen Formen eines Unternehmens gibt es?
Egal ob ein Handel mit Produkten eröffnet oder man einen Handwerksbetrieb gründen möchte – mit der leidigen Frage der Gesellschaftsform muss jeder Neugründer sich befassen. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Gesellschaftsformen, die ein Unternehmen haben kann.
- Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen hat meist nicht mehrere Mitarbeiter, sondern besteht nur aus einer einzigen Person. Darunter fallen zum Beispiel Freiberufler, Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende.
- Personengesellschaften
Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um eine juristisch handelsfähige Gesellschaft, die aus mehreren Personen besteht, Hierunter fallen zum Beispiel die GbR, OHG und KG.
- Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften gehören zu den üblichsten Formen eines Unternehmens. Hierbei handelt es sich um juristische Personen, also eine künstlich erschaffene Form der handelsfähigen Person. Mit dazu gehören die GmbH, gGmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und Limited.
- Sonstige Gesellschaften
Alles, was sich nicht unter die Punkte 1 bis 3 subsumieren lässt, gehört in die vierte Kategorie. Hier handelt es sich zum Beispiel um Stiftungen oder Genossenschaften
Darum ist die Wahl der richtigen Gesellschaftsform so wichtig
In Deutschland unterliegen unterschiedliche Unternehmensformen dem sogenannten Typen-Zwang. Das bedeutet, dass sich ein Gründer nicht einfach eine eigene Form ausdenken kann, sondern sich für eine der oben aufgeführten Gesellschaftsformen entscheiden muss. Aber warum zwischen GmbH, GbR und Co. wählen? Ist es wirklich so wichtig? Diese Frage lässt sich in einem Satz wie folgt beantworten: Die Wahl der Gesellschaftsform bestimmt maßgeblich die Struktur von Verbindlichkeiten. Im Einzelnen bedeutet dies:
Der Zeit- und Geldaufwand für die Gründung verschiedener Unternehmensarten ist sehr unterschiedlich. Privatpersonen und GbR werden oft schnell und günstig durch die Anmeldung bei einem Finanz- oder Handelsamt abgewickelt. Bei Kapitalgesellschaften braucht dies mehr Zeit, Kosten und eine Beurkundung. Die monatliche Buchführung und der Umfang sonstiger Verwaltungstätigkeiten hängen ebenfalls von der gewählten Gesellschaftsform ab. Auch hier haben es Unternehmen und Einzelunternehmer oft am leichtesten. Auch die anfallenden Steuern hängen von der Rechtsform ab. Der vielleicht wichtigste Aspekt ist die Haftung, beispielsweise wenn es um Vermögensschäden oder die Rückzahlung von Krediten geht. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird mit dem persönlichen Vermögen gehaftet, bei einer Kapitalgesellschaft ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.